Allgemeine Geschäftsbedingungen Xaduno GmbH (Marke: SPRUNG.) Bahnhofplatz 1a | 3930 Visp | kontakt@sprung.ch | www.sprung.ch | 16.01.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Xaduno GmbH, handelnd unter der Marke SPRUNG. (nachfolgend „SPRUNG."), gelten für alle Verträge über die Erbringung von Recruiting-Dienstleistungen, Marketing-Dienstleistungen sowie die Nutzung der Xaduno-Software (ATS/HRIS), die zwischen SPRUNG. und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") abgeschlossen werden.
(2) Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des Schweizer Obligationenrechts, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die die Dienstleistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Verträge mit Privatpersonen sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SPRUNG. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) SPRUNG. erbringt für Kunden insbesondere folgende Dienstleistungen:
a) Recruiting-Dienstleistungen: Planung und Schaltung von Recruiting-Kampagnen auf Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Google Ads, TikTok u.a.), Erstellung von Stellenfunnels und Landingpages, Kandidaten-Vorqualifizierung, Erstellung von Talent Dossiers und Bereitstellung qualifizierter Kandidaten über das Xaduno-Portal.
b) Marketing-Dienstleistungen: Employer Branding, Content-Produktion (Video, Fotografie, Grafik), Karriereseiten, Social-Media-Kampagnen sowie strategische HR-Kommunikation.
c) Xaduno ATS/HRIS-Software: Bereitstellung der Xaduno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur eigenständigen Verwaltung von Bewerbungen, Kandidaten und HR-Prozessen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag bzw. Angebot. SPRUNG. schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten Rekrutierungserfolg.
(3) SPRUNG. ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote und Präsentationen von SPRUNG. auf der Website, in Broschüren oder Werbemitteln stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots / Hauptvertrags durch beide Parteien zustande. Fernmündliche Vereinbarungen (Telefon, Videocall) bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
(3) SPRUNG. ist berechtigt, Gespräche und Videocalls zu Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Der Kunde wird hierüber in der Terminbestätigung oder spätestens zu Beginn des Gesprächs informiert und kann der Aufzeichnung widersprechen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben von SPRUNG. verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist gemäss den Zahlungsbedingungen im Hauptvertrag fällig. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist SPRUNG. berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahngebühren zu erheben. SPRUNG. behält sich vor, ausstehende Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge einzustellen.
(4) Absagen für vereinbarte Videodrehs müssen mindestens 7 Tage vor dem Drehtag schriftlich mitgeteilt werden. Bei späteren Absagen verrechnet SPRUNG. 50% des Angebotspreises. Bei Absage am Drehtag selbst wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt. Verschiebungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– verrechnet.
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) SPRUNG. erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle notwendigen Informationen, Zugänge, Freigaben und Inhalte vollständig vom Kunden vorliegen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Bildmaterial, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Mehraufwände durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung werden zu CHF 150.– pro Stunde zusätzlich verrechnet.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm geliefertes Material (Texte, Bilder, Videos) frei von Rechten Dritter ist. SPRUNG. übernimmt keine Haftung für urheberrechtliche Mängel am Kundenmaterial.
Projektpause bei fehlender Rückmeldung
(4) Erfolgt trotz mindestens zwei schriftlicher Kontaktversuche keine Rückmeldung des Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen, ist SPRUNG. berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren. Während der Pause besteht kein Anspruch auf Einhaltung ursprünglicher Zeitpläne.
Projektabschluss bei längerer Inaktivität
(5) Erfolgt trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktversuche keine Mitwirkung des Kunden innerhalb von 60 Kalendertagen, ist SPRUNG. berechtigt, das Projekt als abgebrochen zu betrachten und den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Kapazitäten bleiben vollumfänglich geschuldet.
(6) Eine Wiederaufnahme eines pausierten oder abgebrochenen Projekts erfolgt nach Verfügbarkeit und kann eine Reaktivierungsgebühr von mindestens CHF 2'500.– erfordern.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt für die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt der volle Vergütungsanspruch von SPRUNG. für die vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von SPRUNG. erstellten Inhalte, Konzepte, Kampagnenstrukturen, Texte, Grafiken, Videos und Software-Komponenten unterliegen dem Urheberrecht der Xaduno GmbH.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werbemitteln und Kampagneninhalten für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SPRUNG.
(3) Konzepte, Strategien, interne Prozesse und Systemkomponenten der Xaduno-Plattform verbleiben ausschliesslich im Eigentum der Xaduno GmbH.
(4) Der Kunde willigt ein, dass SPRUNG. Name, Logo und allgemeine Informationen über die Zusammenarbeit (Projektart, Branche, erzielte Ergebnisse) zu Referenzzwecken in Präsentationen, auf der Website und in Marketingunterlagen verwenden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 8 Datenschutz
(1) SPRUNG. verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, SR 235.1) sowie der Datenschutzerklärung unter www.sprung.ch/datenschutz. Für Kunden mit Sitz in der EU gilt subsidiär die DSGVO.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SPRUNG. im Rahmen der Recruiting-Dienstleistungen Bewerberdaten erhebt und verarbeitet. Bewerber willigen vor Eingabe ihrer Daten aktiv in die Datenschutzerklärung von SPRUNG. ein. Für Kunden, die eine eigene Datenschutzerklärung im Bewerbungsfunnel wünschen, ist dies gegen gesonderte Vereinbarung möglich.
(3) Soweit SPRUNG. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei Nutzung der Xaduno ATS/HRIS-Software durch den Kunden), wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
(4) Der Kunde willigt in die Kontaktaufnahme durch SPRUNG. per E-Mail, Telefon und anderen Kommunikationsmitteln im Rahmen der Geschäftsbeziehung ein. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 9 Kandidaten und Talent Pool
(1) Im Rahmen der Recruiting-Dienstleistungen verwaltet SPRUNG. eingehende Bewerbungen im Xaduno-System. Die Kandidaten willigen beim Einreichen ihrer Bewerbung aktiv in die Datenschutzerklärung von SPRUNG. ein, welche die Nutzung ihrer Daten im Talent Pool von SPRUNG. umfasst.
(2) Kandidaten, die für die ausgeschriebene Stelle des Kunden nicht in Frage kommen, können – mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung – im Talent Pool von SPRUNG. verbleiben und anderen Kunden für passende Stellen vorgeschlagen werden. Ohne Einwilligung werden ihre Daten nach Abschluss des Mandats gelöscht.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf exklusive Nutzung der über seine Kampagne eingegangenen Bewerbungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich im Hauptvertrag vereinbart.
(4) Für Kunden, die die Xaduno-Software ausschliesslich als ATS/HRIS-Tool nutzen, gelten die Kandidatendaten als ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden nicht in den Talent Pool von SPRUNG. aufgenommen.
§ 10 Haftung
(1) SPRUNG. haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) SPRUNG. haftet nicht für den Rekrutierungserfolg, für die Qualität von kundenseitig geliefertem Material, für Handlungen und Aussagen Dritter (insbesondere Social-Media-Plattformen) sowie für Schäden durch höhere Gewalt.
(4) Die Gesamthaftung von SPRUNG. ist auf die im jeweiligen Vertragsverhältnis geleistete Vergütung der letzten 12 Monate beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Kampagneninhalte) gegenüber Dritten geheim zu halten und ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für 3 Jahre nach dessen Beendigung.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die einer Partei ohne Verletzung dieser Vereinbarung von Dritten offenbart wurden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB sowie alle Verträge zwischen SPRUNG. und dem Kunden unterstehen dem Recht der Schweiz, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem darauf basierenden Vertrag ist Brig, Kanton Wallis. SPRUNG. ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Verträge bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Vertragsschlüsse werden von SPRUNG. für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
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